| Re: questions on quellensteuer (tax at source for expats)
Regarding Quellensteuer, I just got a letter yesterday from the Canton of Zürich with some information that may be of interest to some of you:
"Wir haben festgestellt, dass viele quellenbesteuerte Arbeitnemer nicht wissen, dass auch sie - wie Schweizer - das Recht haben, Beiträge für die Säule 3a oder Schuldzinsen etc. im Sinne einer Korrektur ihrer Quellensteuer steuerlich in Abzug zu bringen. Notwendig ist dazu lediglich ein an uns (bis spätestens Ende März des Folgejahres) gerichtetes (formloses) Gesuch mit den notwendigen Beilagen (Bescheinigung, Lohnausweis, Bankverbindung etc.). Am Besten verwendet man aber das Antragsformula für eine Rückerstattung, das auf unserer Homepage herunterladen werden kann (siehe Quellensteuerformular). Ebenso können Quellensteuerpflichtige - analog zu Schweizern - ihre Verrechnungssteruern (beim zuständigen Gemeindesteueramt) zurückvorden."
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