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| Regarding Quellensteuer, I just got a letter yesterday from the Canton of Zürich with some information that may be of interest to some of you:
"Wir haben festgestellt, dass viele quellenbesteuerte Arbeitnemer nicht wissen, dass auch sie - wie Schweizer - das Recht haben, Beiträge für die Säule 3a oder Schuldzinsen etc. im Sinne einer Korrektur ihrer Quellensteuer steuerlich in Abzug zu bringen. Notwendig ist dazu lediglich ein an uns (bis spätestens Ende März des Folgejahres) gerichtetes (formloses) Gesuch mit den notwendigen Beilagen (Bescheinigung, Lohnausweis, Bankverbindung etc.). Am Besten verwendet man aber das Antragsformula für eine Rückerstattung, das auf unserer Homepage herunterladen werden kann (siehe Quellensteuerformular). Ebenso können Quellensteuerpflichtige - analog zu Schweizern - ihre Verrechnungssteruern (beim zuständigen Gemeindesteueramt) zurückvorden." | |
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Which basically says that if you pay into a 3rd pillar even those who are paying tax at source can claim the tax deduction for this payment. In order to do this you need to send the completed form available from the tax office homepage and seeing as I am nice see attached document...