There might be a difference between private practicing and music lessons - this is taken from
Zürcher Unterländer:
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| Grenzfall Musikunterricht
Ein Grenzfall sind Musikstunden. Zwei bis drei Stunden Hausmusik pro Tag sind in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt, solange die Ruhezeiten respektiert werden. Dass eine Mieterin oder ein Mieter in diesem Ausmass in der Privatwohnung Musikunterricht erteilt, sollte zulässig sein. Nicht zulässig sind in einer Mietwohnung sehr laute Musikinstrumente wie Trompete oder Schlagzeug, unabhängig davon, ob man Unterricht erteilt oder nicht.
(...) Verbote im Mietvertrag
In gewissen Fällen enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung genauere Regeln über die Zulässigkeit von Berufsarbeit in der Wohnung. Diese sind allerdings nur verbindlich, solange sie einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sind. Über ein Verbot von wenigen Nachhilfestunden oder von Büroarbeit ohne Kundenverkehr darf man sich als Mieterin oder Mieter zweifellos hinwegsetzen. Enthält der Mietvertrag ein generelles Verbot von Musikstunden, sollte man dieses hingegen nicht ohne Rücksprache mit der Vermieterschaft missachten. Denn Musikunterricht in der Privatwohnung ist ohnehin schon ein Grenzfall | |
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Private practicing or music lessons for two to three hours a day are in general acceptable. Very loud music instruments like trumpets or drums are according to this article not allowed. I have myself though practiced trombone for 30 minutes daily in a rented appartment without problems...
If the rental contract explicitely prohibits giving music lessons, you'll have to respect that.