Sorry, but if an inspection is called for in the rental contract, or the associated terms & conditions, then you have to pay for the inspection:
http://www.mieterverband.ch/fileadmi...W/M_W_4_07.pdf
12 MIETEN & WOHNEN 4|07
Fragwürdige Extrazahlungen
für Haustechnik
m&w | Geschirrspüler, Waschmaschine und Tumbler – viele Schweizer
Mietwohnungen weisen einen hohen technischen Standard auf. Der Unterhalt
der Haustechnik kostet aber Geld. Dafür werden viele Mieterinnen
und Mieter extra zur Kasse gebeten, was rechtlich oft nicht zulässig
ist.
Ende Juni zieht Familie Meier aus
ihrer Wohnung aus. Bereits im
Mai schickt ihr die Liegenschaftsverwaltung
ein Merkblatt.
Es steht,
vor dem Auszug sei ein Service am
Geschirrspüler und am Tumbler
durchführen zu lassen. Bei der Wohnungsabgabe
sei dafür ein Beleg der
Servicefirma vorlegen. Sind die Mieter
tatsächlich dazu verpflichtet?
Massgebend ist der Mietvertrag. Das kommt darauf an. Ist der geforderte
Service im Mietvertrag festgehalten,
werden die Mieter kaum darum
herum kommen. Meistens stehen
derartige Verpflichtungen allerdings
nicht im Mietvertrag selbst, sondern
in den allgemeinen Vertragsbedingungen,
dem so genannten «Kleingedruckten».
In diesem Fall sind sie
verbindlich, sofern der unterzeichnete
Mietvertrag auf diese verweist oder
sofern die allgemeinen Bedingungen
ebenfalls von der Mieterschaft unterzeichnet
sind.
Eine Ausnahme
gilt, wenn eines dieser Geräte
defekt ist. Was aber auch immer im
Vertrag steht, für Rechnungen von
mehr als 150 Franken müssen die Meiers
nicht aufkommen.