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Zollverwaltung (customs administration) site:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_pri...x.html?lang=de
It looks like you should contact the
Pflanzenschutz (plant protection)folks:
Einfuhr aus anderen Staaten
Aus anderen als EU – und EFTA Staaten eingeführte Pflanzen (lebend oder als Pflanzenteile), sowie Blumenzwiebeln, Garten- oder Blumenerde unterliegen der Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst2) oder dürfen nicht eingeführt werden (vgl. Pflanzen, die zur Einfuhr verboten sind).
1)Als Pflanzenteile gelten u.a. auch Früchte und Gemüse
2)Toleranz pro Person: Schnittblumen (Sträusse) bis max. 3 kg und Früchte und Gemüse (ausg. Kartoffeln) bis insgesamt 10 kg unterliegen keinen Pflanzenschutzmassnahmen.
Wer solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse einführen will, hat sich rechtzeitig vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.
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http://www.orchideen.ch/