Hello and thanks for the reply. I am a EU citizen (German to be precise), while my wife is an Australian citizen and I would like to confirm with you, if she could just enter on a Schengen visa and apply for the permit with me here in Switzerland as you said.
So we may be able to avoid the whole visa drama in Australia and go to the "Migrationsamt" directly? (btw. we are looking at Zurich here - I hope they have the same regulations as your Kanton?)
Furthermore, I read the following information here (Familiennachzug 10/2010):
http://www.ma.zh.ch/internet/sicherh...ufenthalt.html | Quote: |  | |
| 8 Verfahrensfragen
8.1 Vorgehen zur Überprüfung der Dokumente durch die Schweizer Vertretung
Gemäss Weisung des BFM „Einreiseverfahren beim Familiennachzug“ vom 1. Dezember 2005, werden Gesuche um Familiennachzug von Ehegatten und Kindern aus Staaten gemäss der dort enthaltenen Liste nur behandelt, wenn die nachzuziehenden Personen persönlich bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung vorsprechen und das ordentliche Visumverfahren durchlaufen. Die nachzuziehenden Personen haben dabei die Zivilstandsdokumente vorzulegen.
Die Auslandvertretung hat in einem summarischen Verfahren zu prüfen, ob die Einreisebe- dingungen erfüllt sind. Danach leitet sie das Gesuch mit den Originalurkunden und – wenn notwendig – mit einer Stellungnahme an die zuständige kantonale Ausländerbehörde weiter. In der Stellungnahme hat die Auslandvertretung auf die Besonderheiten des jeweiligen Landes hinzuweisen. Sie gibt eine Empfehlung ab, ob eine Dokumentenüberprüfung angezeigt ist, und teilt mit, wie hoch die Kosten in Schweizer Franken für eine Überprüfung der Zivilstandsdokumente sind.
Das Migrationsamt wartet den Eingang des Visumsgesuches mit der Stellungnahme der Schweizer Auslandvertretung ab, bevor es prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Anlässlich dieser Prüfung wird darüber entschieden, ob aufgrund der Stellungnahme der Schweizer Auslandvertretung weitere Abklärungen im Ausland durchzuführen sind (Dokumentenüber- prüfung, Einsatz eines Vertrauensanwaltes). Sofern Abklärungen im Ausland vorgenommen werden müssen, wird bei dem in der Schweiz lebenden Familienangehörigen ein Kostenvorschuss erhoben, der diese Auslagen deckt. Das Gesuch wird erst nach Bezahlung des Vor- schusses weiterbehandelt. | |
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That text in english means as much as that they will not process such family re-unification applications, if you did not go through an embassy first, and that the local swiss office will wait for received documents from that embassy before they process your application
I also called the migration office and they seemed to follow this process, but of course I am not sure what they do, if we just apply directly from within Switzerland anyway and if they can ignore this note above. Does anyone know which way will work for us?
We are also very confused about the visa that we would have to apply for, "Type D" maybe? Which application exactly did you need to use for your visas?